Stadt
Stuttgart löst erstmals Feinstaub-Alarm aus:
Ab Montag, 18. Januar, möglichst auf
das Auto verzichten – Ende noch offen
OB Kuhn: „Ich
appelliere an die Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie Ihr Auto an den Alarmtagen möglichst stehen“
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag,
16. Januar 2016, zum ersten Mal Feinstaub-Alarm ausgelöst.
Beginn:
Montag, 18. Januar, ab 0 Uhr für den Autoverkehr
Sonntag, 17. Januar, ab 18 Uhr für Komfort-Kamine
Montag, 18. Januar, ab 0 Uhr für den Autoverkehr
Sonntag, 17. Januar, ab 18 Uhr für Komfort-Kamine
Ende:
noch offen
noch offen
Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark
austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub
und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst
(DWD) für mindestens Montag und Dienstag ein stark eingeschränktes
Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit ist die Voraussetzung für die
Auslösung des Feinstaub-Alarms in der Umweltzone Stuttgart gegeben.
Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert
gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem
Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der
Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen
und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche
Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich
ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen
beheizt werden.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte am
Samstag, 16. Januar: „Das Thema Luftreinhaltung geht uns alle an, und jeder, ob
Stuttgarter Autofahrer oder Pendler aus der Region, kann seinen Teil dazu
beitragen. Ich appelliere deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der
Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie ab Montag, 18. Januar, Ihr Auto wegen des
Feinstaub-Alarms stehen. Suchen Sie nach umweltfreundlichen Mobilitätsalternativen.
Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit.“
Nicht zu unterschätzen sei auch der Schadstoffausstoß
von Komfort-Kaminen. Kuhn sagte: „Verzichten Sie an den Tagen mit
Feinstaub-Alarm auf die Nutzung solcher Einzelfeuerungsanlagen. Auch damit
leisten Sie einen Beitrag zur Luftreinhaltung.“
Wie lang der Feinstaub-Alarm dauern werde,
sei zunächst noch nicht absehbar. „Wir informieren aber unverzüglich, wenn das
Ende feststeht.“ Kuhn erinnerte daran, dass Autofahrer ja auch bei Schnee und
Eis ihr Fahrzeug stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel nutzen: „Das ist
durchaus vergleichbar.“ Der OB stellte nochmals klar: „Aktuell ist der
Feinstaub-Alarm mit dem Verzicht auf das Auto eine freiwillige Aktion. Wenn wir
aber bis Ende 2017 damit keinen Erfolg haben und die Schadstoffwerte nicht
nachhaltig sinken, dann wird es zu verbindlichen Maßnahmen wie etwa Fahrverboten
kommen müssen. Jeder Autofahrer hat es also in der eigenen Hand, dazu beizutragen,
dass es soweit nicht kommen muss.“ Aber jedem müsse auch klar sein: „Hilft die
Freiwilligkeit nicht, folgt der Zwang.“
Im Übrigen habe Stuttgart schon eine Reihe
von Maßnahmen ergriffen, die Belastung mit Schadstoffen zu senken: Von der
Einführung der Umweltzone über das LKW-Durchfahrtverbot bis zum verstärkten
Ausbau des Radwegenetzes, der Verstetigung des Verkehrs durch Tempo 40 an
Steigungsstrecken, der Einführung eines Job-Tickets oder der Begrünung von
Hauptverkehrsachsen. Zudem wird es unter wissenschaftlicher Begleitung einen
großangelegten Versuch mit einer Mooswand im Bereich der sehr belasteten
Verkehrskreuzung Neckartor und entlang der Cannstatter Straße geben.
Wissenschaftler werden untersuchen, inwieweit das Moos die Luftschadstoffe
binden und reduzieren kann.
„Wir lassen nichts unversucht. Es gibt
nämlich nicht die eine Maßnahme, die unsere Feinstaub- und
Stickstoffdioxidwerte senken kann. Wir haben schon einiges erreicht, aber es
reicht eben noch nicht aus“, so Kuhn.
Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms
unter
www.feinstaubalarm.stuttgart.de
www.feinstaubalarm.stuttgart.de
Autofahrern wird während des Alarms
empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn,
Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu
nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz
vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern
von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.
Die Bevölkerung wird über die
städtischen Online-Medien, Brückenbanner in der Region, Verkehrsmeldungen im
Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen,
Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über Beginn, Fortgang und Ende
des Feinstaub-Alarms informiert.
Mit der Auslösung des Alarms setzt
die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, wodurch die
Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die
Kooperationspartner, die Straßenverkehrszentrale, die Polizei, die
Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert
werden. Nach der Auslösung des Alarms werden auch innerhalb kürzester Zeit die Vario-Tafeln
an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen geschaltet. Sie informieren insbesondere
die Autofahrer über den Fortgang und das Ende des Alarms.
Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang
andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine
nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren,
eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens
reicht hierbei nicht aus.
Welche Vergünstigungen gibt es für Umsteiger?
Mit dem Start des
Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger verschiedene Vergünstigungen: So bietet
der VVS einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an.
Zudem können während der ersten
beiden Feinstaub-Alarme Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App
der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von
car2go können während der ersten beiden
Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute
genutzt werden.
Um mehr Kapazitäten im öffentlichen
Nahverkehr zu schaffen, wird die Sonderlinie U11 bei Feinstaub-Alarm tagsüber
zwischen Wasen und Innenstadt eingesetzt. Zudem werden die S-Bahn-Linien 1, 2,
3 und 5 über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.
Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?
Bei Feinstaub-Alarm besteht eine
austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten
verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann
dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An
diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die
Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.
Vor allem im Winter kann es zu erhöhten
Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen
herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen
und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an
mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes
Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung
liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten
schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien
folgendermaßen:
1.
Fehlender Regen/Schneeregen
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit
Je mehr schadstoffrelevante
Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der
Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen
vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den
Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2
(ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche
Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend
vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein,
sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.
Warum wird der Feinstaub-Alarm
ausgelöst?
Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen
bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die
Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die
Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört
auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der
Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen.
Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte
Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für
Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.
Hier
finden Sie …
… Artikel über
Reisen und was schön daran ist, Artikel über die Welt der Alpen, Artikel über Baden-Württemberg, Besprechungen von Reise- und Wanderliteratur, Artikel über Stuttgart, Artikel und vor
allem schwarzweiß-Fotos von und über Stuttgart für Minimalisten unter den Freunden der
Fotografie; außerdem wird auf den englischsprachigen
Blog für Leben und Erleben in Stuttgart und der weiten Welt hingewiesen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen